Dein Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und wie Du ihn notfalls durchsetzt

Was brauche ich für das erste Jahr mit Baby und wann, beziehungsweise wie finde ich einen Kita-Platz? Fragen über Fragen! Eine Frage können wir Dir beantworten, die schönste und beste Kleidung für Dein Kind ab der Geburt sowie tolle Sachen für die Erstausstattung findest Du in unserem limango Shop mit bis zu 70% Rabatt.

Mit dem Baby im Bauch wächst häufig aber auch eine der größten Elternsorgen: Wie organisiere ich eigentlich die Betreuung meines Kindes, wenn ich wieder arbeiten gehe? Finde ich eine Kita mit liebevollen Erziehern, in der ich meinen kleinen Schatz mit gutem Gewissen betreuen lassen kann? Und was passiert, wenn ich keinen Platz bekomme?

Unsere Expertin, Zweifach-Mama und Rechtsanwältin Sandra Runge, hilft Dir heute bei dieser und weiteren wichtigen Fragen zum schwierigen Thema „Kita-Platz finden“…

Eigentlich dürftest Du Dir die letzte Frage gar nicht stellen, schließlich gibt es ja seit August 2013 den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab dem 1. Lebensjahr. Doch die Realität sieht anders aus. Denn: Es gibt bundesweit immer noch zu wenig Kinderbetreuungsplätze.

Kita-Rechtsanspruch-Kitaplatz

Tagesmutter und, oder Kita: Das Alter deines Kindes entscheidet über den Rechtsanspruch – und die Praxis in den einzelnen Bundesländern

Der Umfang des Rechtsanspruchs, der im 8. Sozialgesetzbuch geregelt ist, richtet sich zunächst nach dem Alter Deines Kindes:

Kinder im Alter von 0 – 1 Jahren. Ein Rechtsanspruch auf Betreuung in der Kita oder bei einer Tagesmutter besteht immer dann, wenn Du erwerbstätig, arbeitssuchend oder in einer Ausbildung bist.

Kinder im Alter von 1 – 3 Jahren. Der Rechtsanspruch auf einen Kita- oder Tagesmutter-Platz entsteht mit dem Erreichen der Altersgrenze. Besondere Voraussetzungen müssen nicht vorliegen.

Kinder ab 3 Jahren bis zum Schuleintritt. Ab dem 3. Lebensjahr besteht ein Rechtsanspruch ebenfalls mit Erreichen der Altersgrenze. Allerdings nur auf eine Unterbringung in einer Kita, jedoch nicht mehr bei einer Tagesmutter.

 

Klingt eigentlich ganz einfach, der Teufel liegt allerdings wie so oft im Detail…

Erfüllst Du die oben genannten Voraussetzungen, dann steht dir der Rechtsanspruch zu. Das heißt allerdings nicht, dass Du damit einen Anspruch auf deine Wunsch-Kita hast. Zum einen hängt das von der Kita ab, denn diese stellen ihre eigenen Auswahlkriterien auf und können sich die Bewerber aussuchen. Zum anderen erfüllt die Gemeinde, an welche du dich dann irgendwann notgedrungen wenden musst, ihre Pflicht, wenn sie dir (irgend-)einen freien und „wohnortnahen“ Kitaplatz anbietet. Letzteres ist natürlich Definitionssache. Denn eine konkrete gesetzliche Regelung dazu gibt es nicht. 30 Minuten Fahrtzeit oder Fußweg müssen Eltern dabei in Kauf nehmen, so urteilten bereits einige Gerichte.

 

Zeitlicher Umfang der Betreuung

Ein weiterer „Teufel im Detail“ liegt in dem zeitlichen Umfang der Betreuung. Leider gibt es auch hier keine konkrete bundeseinheitliche Regelung. Entscheidend ist dein „individueller Bedarf“, wobei natürlich häufig der Umfang Deiner beruflichen Tätigkeit entscheidend ist. In einigen Landesgesetzen gibt es dazu Konkretisierungen und Empfehlungen – daher solltest Du Dich informieren, wie die landesspezifische Situation ist, denn die Stundenanzahl variiert teilweise sehr stark (4 – 10 Stunden/Tag – je nach Alter).

 

Die Gemeinde hat keinen Kindergartenplatz für mich – was soll ich tun?

Wenn Du nach unzähligen Kita-Besichtigungsmarathons und Eltern-Castings verzweifelt feststellst, dass es schlecht um einen freien Platz für Dein Baby bestellt ist, solltest du rechtzeitig die zuständige Behörde informieren und einen Betreuungsplatz beantragen. Die Verfahren unterscheiden sich in den einzelnen Bundesländern – Anlaufadresse ist in der Regel das Jugendamt.

Wenn das nichts hilft, kannst Du den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz gerichtlich durchsetzen. Dazu musst du gegen einen ablehnenden Bescheid der zuständigen Behörde Widerspruch einreichen und Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen, notfalls im Eilverfahren.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass Du die Kita-Absagen dokumentierst. Wenn Du dann kurz vor dem Job-Wiedereinstig stehst und der Kita-Platz immer noch auf sich warten lässt, ist es an der Zeit, eine alternative Betreuung für Dein Kind zu organisieren. Z.B. einen Babysitter oder ein Au-pair.

Gleichzeitig solltest Du das Jugendamt um Kostenerstattung bitten. Sollte das abgelehnt werden, kannst Du versuchen die Mehrausgaben als Schadensersatz geltend machen, notfalls auch gerichtlich. Dazu zählt übrigens auch der Schaden wegen Verdienstausfall, wenn es mit der alternativen Betreuung nicht klappt und Du nicht arbeiten gehen kannst.

Leipziger Eltern, die das versucht haben, sind in einem vergleichbaren Fall zwar mit einer Klage gescheitert. (Begründung: Die Eltern und ihre Berufstätigkeit sind nicht vom Gesetz geschützt, sondern der Anspruch des Kindes auf frühkindliche Förderung.) Allerdings wurde gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt. Es bleibt also abzuwarten, ob die Richter die realitätsfremde Auffassung des OLG Dresden teilen. Bis dahin ist es ratsam einen entstandenen finanziellen Schaden einzuklagen.

Sandra Runge, Zweifach-Mama, Anwältin, Bloggerin (www.smart-mama.de) und Mitgründerin von Coworking Toddler (Coworking Space mit Kinderbetreuung in Berlin), hat nach der Geburt ihrer Kinder festgestellt, wie viele rechtliche Themen plötzlich im Raum stehen und wie wenig man hierzu verständlich im Internet findet. So hat sie neben ihrem Anwaltsberuf „Smart-Mama – der Blog über Deine Mamarechte“ ins Leben gerufen.

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