Elternzeit: Rechtssicher Deine Elternzeit anmelden – so klappt’s!

Sobald sich der Nachwuchs ankündigt stellt sich ganz schnell die Frage: Und wie geht es jetzt mit meinem Job weiter? Wie lange setze ich aus? Welche Rechte und Möglichkeiten habe ich?

Wie die meisten angestellten Eltern, möchtest Du bestimmt auch Dein Recht auf Elternzeit wahrnehmen, um Dir eine Job-Auszeit nach der Geburt Deines Kindes zu gönnen. Mit der Elternzeit kannst Du ganz einfach pausieren – ohne Beendigung deines Arbeitsvertrages – ohne schlechtes Gewissen 100 % Familienzeit genießen.

Unsere Rechtsexpertin, Zweifach-Mama Sandra Runge, zeigt Dir heute, wie Du ruck zuck Deine Elternzeit beantragen kannst…

Elternzeit „funktioniert“ eigentlich ganz einfach: Du teilst Deinem Chef oder Deiner Chefin mit, dass Du für einen bestimmten Zeitabschnitt in Elternzeit gehst, ohne dass Du eine Zustimmung abwarten musst. Wenn es dann soweit ist, wird Dein Arbeitsvertrag „auf Eis“ gelegt bis du wieder einsteigst – das heißt Du musst nicht mehr zur Arbeit erscheinen und Dein Arbeitgeber muss dir kein Gehalt zahlen (es sei denn du arbeitest in Teilzeit).

Die Elternzeit-Anmeldung selbst stellt wichtige Weichen und ist in formeller Hinsicht fehleranfällig – daher solltest Du unbedingt die folgenden Infos beherzigen. (Bitte beachte, dass diese für Geburten ab dem, 30.06.2015 gelten. Für Kinder, die davor geboren wurden, bestehen teilweise abweichende Regelungen.)

1. Dauer der Elternzeit

Jedem Elternteil steht ein „Elternzeitbudget“ von 36 Monaten zu. Du kannst also bis zum 3. Lebensjahr Deines Kindes eine Jobpause einlegen. Ein Teil davon – bis zu 24 Monate – kannst Du auf einen späteren Zeitpunkt übertragen. Achtung: Die 8-wöchige Mutterschutzfrist nach der Geburt wird auf die Gesamtdauer Deiner Elternzeit angerechnet. Wenn Du also für ein Jahr nach der Geburt in Elternzeit gehen möchtest, hast Du bereits 12 Monate des Budgets verbraucht, obwohl die Elternzeit streng genommen erst nach Ablauf der 8-wöchigen Mutterschutzfrist beginnt.

2. Festlegung

Wenn Du Elternzeit innerhalb des 3. Lebensjahres Deines Kindes anmeldest, musst Du Dich zeitlich festlegen, wie lange Du innerhalb der ersten beiden Lebensjahre in Elternzeit gehen möchtest. Achtung Stolperfalle: Wenn Du für einen kürzeren Zeitraum Elternzeit anmeldest, verzichtest du auf den „Rest“. Das klingt etwas abstrakt, daher ein Beispiel, damit es klarer wird: Wenn Du nach der Geburt deines Kindes nur 12 Monate Elternzeit anmeldest, verzichtest Du damit auf weitere 12 Monate. Eine Verlängerung ist dann nur mit Zustimmung Deines Arbeitgebers möglich.

3. Zeitabschnitte

Du kannst die Elternzeit auf bis zu 3 Zeitabschnitte verteilen. Dazu muss Dein Arbeitgeber nicht zustimmen. Nur dann, wenn der 3. Abschnitt zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr Deines Kindes liegt, kann Dein Chef oder Deine Chefin aus dringenden betrieblichen Gründen widersprechen.

4. Form

Elternzeit muss schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden. Ein kurzer Satz genügt dazu:

„Hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich vom … bis zum …. in Elternzeit gehen werde.“

Schriftlich ist dabei tatsächlich „formal“ zu verstehen, d.h. Du musst den Anmeldetext auf einem Blatt Papier ausdrucken, handschriftlich unterzeichnen und Deinem Arbeitgeber übergeben. Wichtig: Mail, Scan oder Fax genügen nicht. Aus Beweisgründen solltest Du dir den Zugang der Anmeldung von Deinem Arbeitgeber schriftlich bestätigen lassen, oder diese gleich per Einschreiben versenden.

5. Frist für die Anmeldung

Entscheidend ist, wann Du die Elternzeit anmeldest. Wenn Du sie vor dem 3. Lebensjahr anmeldest, gilt eine Frist von 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit, wenn Du sie nach dem 3. Lebensjahr anmeldest, eine Frist von 13 Wochen vor Beginn.

6. Kündigungsschutz während der Elternzeit

Während der Elternzeit und ab Beantragung unterliegst Du dem Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz gilt frühestens 8 Wochen (bis zum 3. Lebensjahr deines Kindes), bzw. 14 Wochen (nach dem 3. Lebensjahr) vor Elternzeitbeginn. Papas sollten daher bei einer früheren Elternzeit-Anmeldung vorsichtig sein, da sonst die Gefahr einer Kündigungsschutz-Lücke besteht.

Aber was ist dieser Kündigungsschutz nun eigentlich genau, gibt es dabei noch etwas Besonderes zu beachten? Wie der Name schon sagt: Du bist vor Kündigungen geschützt – Dein Arbeitgeber darf Deinen Arbeitsvertrag prinzipiell nicht kündigen, es sei denn, er holt vorher eine behördliche Zustimmung ein. Keine Angst – diese wird jedoch nur in besonderen Fällen erteilt. Falls es Dich treffen sollte: Unbedingt einen Rechtsanwalt einschalten und innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage einreichen, sonst ist die Kündigung wirksam.

7. Teilzeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit darfst Du arbeiten – bis zu 30 Stunden in der Woche, vorausgesetzt Du bist länger als 6 Monate in einem Unternehmen angestellt, das mehr als 15 Personen beschäftigt. Die Beantragung von „Elternteilzeit“ unterliegt komplizierten gesetzlichen Regelungen und besonderen formalen Anforderungen. Einen Überblick dazu findest du hier.  „Teilzeit in der Elternzeit, so klappt’s! 5 goldene Regeln und ein Tipp„.

Übrigens: Du darfst während der Elternzeit auch bei einem anderen Arbeitgeber oder selbständig arbeiten – Dein Arbeitgeber muss jedoch zustimmen.

8. Elterngeld

Elternzeit und Elterngeld werden oft verwechselt, da die Anspruchsvoraussetzungen ähnlich sind und beides oft zeitlich zusammen fällt. Allerdings sind die Ansprüche grundverschieden und nicht voneinander abhängig: Elternzeit betrifft nur Deinen Arbeitsvertrag und wird gegenüber Deinem Arbeitgeber angemeldet. Das Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung, die Dir nach der Geburt Deines Kindes zusteht und bei einer Behörde beantragt wird.

9. Wiedereinstieg in den Beruf

Zum Abschluss verrate ich Dir noch einen kleinen Elternzeit-Geheim-Tipp mit Blick auf den Wiedereinstieg. Vor der Elternzeit solltest Du Dir unbedingt ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. Das ist sehr wichtig für Deinen Wiedereinstieg, denn Du hast einen Anspruch auf Deinen alten, bzw. auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz zurück zu kehren. Nicht selten bestehen dazu unterschiedliche Auffassungen, vor allem dann, wenn Deine Jobbezeichnung und Verantwortung nicht klar in Deinem Arbeitsvertrag geregelt ist.

Außerdem bietet das Zwischenzeugnis noch einen weiteren Vorteil: Falls du Dich während der Elternzeit beruflich neu orientieren möchtest, hast du gleich ein Zeugnis für Deine Bewerbungsunterlagen.

© Janette Kneisel

Sandra Runge, Zweifach-Mama, Anwältin, Bloggerin (www.smart-mama.de) und Mitgründerin von Coworking Toddler (Coworking Space mit Kinderbetreuung in Berlin), hat nach der Geburt ihrer Kinder festgestellt, wie viele rechtliche Themen plötzlich im Raum stehen und wie wenig man hierzu verständlich im Internet findet. So hat sie neben ihrem Anwaltsberuf „Smart-Mama – der Blog über Deine Mamarechte“ ins Leben gerufen.

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