Kindergeld – ganz leicht gemacht: Infos und Tipps rund um den Kindergeldantrag

Kinder zu haben ist wunderschön, aber gleichzeitig auch sehr teuer. Windeln, Gläschen und Babykleidung, irgendwann der Schulranzen das Fahrrad und Klavierunterricht, später dann das erste Notebook und die Berufsausbildung, vielleicht sogar ein Auslandsaufenthalt: Kinder kosten eine Menge Geld – circa 126.000 EUR bis zum 18. Geburtstag – so zumindest eine Schätzung des Statistischen Bundesamtes aus dem Jahr 2014. Mehr Infos findest du hier. 

Vor diesem Hintergrund kann man ganz einfach erklären, warum es das Kindergeld gibt: Mit jedem Einkauf für Dein Kind bezahlst Du nämlich nicht nur die „Ware“, sondern auch Steuern. Das ist ungerecht und belastet Dein Portemonnaie, vor allem dann, wenn Du wenig verdienst. Deshalb hat der Staat das Kindergeld erfunden, um dir unabhängig von Deinem Einkommen steuerliche Nachteile zu erstatten und Deine Familie finanziell zu entlasten.

Sandra Runge, Expertin in rechtlichen Fragestellungen von Müttern rund um die Themen Schwangerschaft, Elternzeit und Beruf, erklärt Dir hier in einfachen Schritten, was Du alles zum Kindergeld, dem Kindergeldantrag und Co. wissen musst…

Im Vergleich zum Elterngeld-Anspruch ist der Kindergeldanspruch relativ unkompliziert und „schlank“. Dennoch gibt es einige Infos und Formalien bei der Antragsstellung, die Du kennen solltest, damit dir die Familienkasse möglichst schnell und möglichst lange das Kindergeld überweist:

Sommer 2019

1. Wieviel Kindergeld steht mir zu? Ab wann und wie lange steht mir das Kindergeld zu?

Wenn Du die Kindergeld-Anspruchsvoraussetzungen erfüllst, erhältst Du aktuell eine monatliche Zahlung in Höhe von 190 EUR für Dein erstes und zweites Kind, 196 EUR für Dein drittes Kind und 221 EUR für Dein viertes und jedes weitere Kind.

Kindergeld erhältst Du immer dann, wenn Du die deutsche Staatsangehörigkeit und Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast. Wenn Du keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, ganz oder teilweise im Ausland lebst, gelten besondere Regelungen und Nachweispflichten, häufig verbunden mit mehreren Behördengängen.

Wichtig: Der Kindergeld-Anspruch besteht immer pro Kind, nicht pro Elternteil. Gezahlt wird das Geld an die Eltern, in Sonderfällen auch an Großeltern. Wenn Du nicht mit dem anderen Elternteil zusammen lebst, müsst ihr Euch untereinander einigen, wer das Elterngeld bekommt. Meistens ist das der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Im Streitfall, der hoffentlich nie bei Dir eintritt, entscheidet das Familiengericht.

Eigentlich besteht der Anspruch nur bis zur Volljährigkeit Deines Kindes – also bis zum 18. Lebensjahr. Meistens wird das Kindergeld jedoch länger gezahlt. Ist Dein Kind in Berufsausbildung, bekommst Du das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr Deines Kindes, bei Arbeitslosigkeit bis zum 21.

 

2. Wie Kindergeld beantragen? Und wo funktioniert das eigentlich genau?

„Schatzmeister“ des Kindergeldes ist die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dort beantragst Du nach der Geburt, ggf. auch später das Kindergeld. Mehr als 4 Jahre Zeit solltest Du dir allerdings nicht lassen – danach verjährt der Anspruch.

Den Kindergeldantrag, den Du schriftlich ausfüllen musst, findest Du hier.

Zusammen mit dem Kindergeldantrag musst Du noch weitere Unterlagen einreichen: Meistens ist das nur die Geburtsurkunde, die dir speziell für die Kindergeld-Beantragung vom Standesamt erteilt wird. Je nach Fall verlangt die Familienkassen aber auch weitere Dokumente, zum Beispiel einen Ausbildungsvertrag oder eine Schulbescheinigung.

 

3. Steuer-ID. Mitteilungen. Auszahlungstermine.

3 Tipps, damit das Kindergeld immer pünktlich auf Dein Konto überwiesen wird:

1. Die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer Deines Kindes sollte unbedingt der Familienkasse vorliegen. Die Steuer-ID erhält Dein Kind automatisch mit der Geburt. Grundsätzlich erhältst Du diese per Post durch das Bundeszentralamt für Steuern. Falls Dein Kind noch keine Nummer erhalten hat, oder Du der Familienkasse noch keine Nummer genannt hast, kannst Du diese hier www.bzst.de beantragen und noch bis zum Ende des Jahres 2016 nachmelden – ansonsten kann Dein Anspruch auf Kindergeld entfallen. Weitere Infos zum Thema Kindergeld und Steuer-ID findest Du hier.

2. Änderungen, die für den Kindergeldantrag relevant sind, musst Du sofort schriftlich der Familienkasse mitteilen (z.B. Geburt eines weiteren Kindes, Umzug ins Ausland, Beginn, Beendigung oder Wechsel der Berufsausbildung nach dem 18. Lebensjahr etc.), sonst kann es sein, dass Du zu wenig Kindergeld erhältst oder die Familienkasse das Kindergeld zurückfordert.

3. Die genauen Kindergeld-Auszahlungstermine sind eine Wissenschaft für sich, denn sie richten sich nach der Endziffer Deiner Kindergeld-Nummer. Wenn Du wissen möchtest, wann genau das Kindergeld überwiesen wird, findest Du hier die genauen Auszahlungstermine.

© Janette Kneisel

Sandra Runge, Zweifach-Mama, Anwältin, Bloggerin (www.smart-mama.de) und Mitgründerin von Coworking Toddler (Coworking Space mit Kinderbetreuung in Berlin), hat nach der Geburt ihrer Kinder festgestellt, wie viele rechtliche Themen plötzlich im Raum stehen und wie wenig man hierzu verständlich im Internet findet. So hat sie neben ihrem Anwaltsberuf „Smart-Mama – der Blog über Deine Mamarechte“ ins Leben gerufen.

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