Elterngeld – leicht gemacht! 5 Basics, die Dir helfen, Dich im Elterngeld-Dschungel zu orientieren

Elterngeld, Elterngeld Plus, Bundeselterngeld, Partnermonate, Partnerschaftsbonus – herrje, wer blickt denn da noch durch? Viele Eltern bekommen schnell Kopfschmerzen, wenn sie sich das erste Mal mit diesem Thema auseinandersetzen. Kein Wunder, die Regelungen, die sich unser Gesetzgeber ausgedacht hat sind ganz schön kompliziert und selbst, wenn man grob verstanden hat, um was es geht, fragt man sich irgendwann: „Hmmmm, ist ja ganz interessant, aber welche Elterngeld-Kombi passt denn jetzt zu uns?“

An den nun folgenden 5 Basics möchte Dir unsere Expertin Sandra Runge dabei helfen, das Elterngeld zu verstehen. Gleichzeitig geben die Basics Dir eine erste Orientierung, um die richtige Elterngeld-Kombination zu finden…

1. Wichtig für das Verständnis: Elterngeld und Elternzeit sind zwei unterschiedliche Paare Schuhe

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die Du bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragst, also „Geld“, das Du während der Jobpause nach der Geburt deines Kindes erhältst. Damit wird der Einkommenswegfall ausgeglichen, der entsteht, weil Du nicht mehr oder weniger arbeitest. Je nach Einkommen beträgt die Höhe des Elterngeldes mindestens 300 EUR, maximal 1800 EUR pro Monat. Bemessen wird dieses auf Basis des Einkommens, das Du in den letzten 12 Monaten vor der Geburt erhalten hast.

Die Elternzeit ist dagegen ein Anspruch gegenüber deinem Arbeitgeber auf „Zeit mit deinem Kind“, der unabhängig von deinem Anspruch auf Elterngeld besteht. Wenn Du Elternzeit anmeldest, musst Du gar nicht mehr oder nur noch in Teilzeit zur Arbeit erscheinen. Wir Juristen sagen, dass Du von Deiner Arbeitspflicht ganz oder teilweise „freigestellt“ bist.

 

2. Du musst 4 Voraussetzungen erfüllen, damit Du Elterngeld beziehen kannst

– Dein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort ist in Deutschland

– Du erziehst und betreust dein Kind selbst

– Du lebst mit deinem Kind in einem Haushalt

– Du bist nicht erwerbstätig, bzw. arbeitest nicht mehr als 30 Stunden in der Woche in Teilzeit

 

3. Es gibt 3 unterschiedliche Elterngeld-Varianten, die Du kennen solltest

Das „normale“ Elterngeld nennt sich Basiselterngeld. In den Monaten, in denen Du Basiselterngeld beziehst, erhältst Du das volle Elterngeld. Basiselterngeld macht immer dann Sinn, wenn Du 100% aus dem Job aussteigen möchtest.

Das Elterngeld Plus dagegen ist maximal ein halbes Elterngeld. In den Monaten, in denen Du Elterngeld Plus beziehst, erhältst Du also nur das halbe Elterngeld. Einfach gesagt: Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten Elterngeld Plus. Das Elterngeld Plus ist dann von Vorteil, wenn Du während der Elterngeld-Bezugsdauer in Teilzeit arbeiten möchtest, da Du vergleichsweise mehr Elterngeld erhältst als wenn Du während des Bezugs von Basiselterngeld in Teilzeit arbeitest.

Der Partnerschaftsbonus ist nichts anderes als 4 zusätzliche Elterngeld Plus-Monate und wird nur dann gezahlt, wenn beide Elternteile zusammenhängend 4 Monate parallel mindestens 25, maximal aber 30 Stunden pro Woche arbeiten. Der Bezug macht nur dann Sinn, wenn Du und dein Partner diese Voraussetzungen erfüllen.

 

4. Dein Elterngeld-Budget umfasst maximal 12 + 2 Monate + 4 Monate Partnerschaftsbonus

Die maximale Elterngeld-Bezugsdauer beträgt insgesamt 12 Monate. Wenn dein Partner auch Elterngeld beantragt, gibt es 2 zusätzliche Elterngeld Monate (die sogenannten „Partnermonate“). Dabei geht das Gesetz rechnerisch vom Basiselterngeld aus. Wenn Du dich für das Elterngeld Plus, also nur 50% Elterngeld pro Monat entscheidest, verlängert sich die Auszahlungsdauer entsprechend.

Beispiel: Du beantragst nach der Geburt 6 Monate Basiselterngeld, danach 12 Monate Elterngeld Plus und danach 4 Monate den Partnerschaftsbonus. Dein Partner beantragt in den ersten beiden Monaten nach der Geburt Basiselterngeld (also die beiden Partnermonate) und später zusammen mit Dir den Partnerschaftsbonus, der 4 Monate Elterngeld Plus entspricht.

 

5. Die 3 Elterngeld-Arten können miteinander kombiniert werden

Basiselterngeld, Elterngeld Plus und die Partnerschaftsmonate können wild miteinander kombiniert werden. Dabei gibt es 5 Regeln, die Du beachten musst, damit dein Elterngeldantrag nicht abgelehnt wird:

  • Du musst mindestens für zwei Monate Elterngeld beantragen
  • Das Mutterschaftsgeld, dass Du 8 Wochen nach der Geburt beziehst, gilt bereits als Bezug von 2 Monaten Basiselterngeld. Damit werden 2 Monate von deinem Elterngeld-Budget abgezogen.
  • Das Basiselterngeld kann nur bis zum 14. Lebensmonat bezogen werden
  • Unterbrechungen beim Elterngeld-Bezug sind möglich
  • Nach dem 15. Lebensmonat dürfen allerdings keine Unterbrechungen erfolgen, danach musst Du durchgängig Elterngeld Plus bzw. den Partnerschaftsbonus beantragen.

Beispiel: Du beantragst nach der Geburt 4 Monate Basiselterngeld (davon 2 Monate Mutterschaftsgeld). Dann fängst Du an in Teilzeit zu arbeiten und beantragst den Partnerschaftsbonus, also 4 Monate Elterngeld Plus. Im Anschluss beantragst Du 10 Monate Elterngeld Plus. Dein Partner beantragt in den ersten beiden Monaten Basiselterngeld (Partnermonate) und vom 5. – 8. Lebensmonat den Partnerschaftsbonus. Die restlichen beiden Elterngeld Plus Monate nimmt er noch im 15. und 16. Lebensmonat.

 

Ein kleiner Tipp zu Abschluss:

Mit dem Elterngeldrechner des Familienministeriums kannst Du verschiedene Kombinationen ausprobieren und ausrechnen wie hoch dein Elterngeld sein wird.

Zum Elterngeldrechner

 

Und nun: Viel Erfolg bei der Auswahl der richtigen Elterngeldkombination – hoffentlich ohne Kopfschmerzen!

© Janette Kneisel

Sandra Runge, Zweifach-Mama, Anwältin, Bloggerin (www.smart-mama.de) und Mitgründerin von Coworking Toddler (Coworking Space mit Kinderbetreuung in Berlin), hat nach der Geburt ihrer Kinder festgestellt, wie viele rechtliche Themen plötzlich im Raum stehen und wie wenig man hierzu verständlich im Internet findet. So hat sie neben ihrem Anwaltsberuf „Smart-Mama – der Blog über Deine Mamarechte“ ins Leben gerufen.

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