5 Elterngeld-Fettnäpfchen, die Du kennen solltest

Alle werdenden Mamas und Papas wissen: Irgendwann muss man sich mit dem komplizierten Thema Elterngeld auseinandersetzen. Die staatliche Unterstützung für die Zeit nach der Geburt des Kindes beträgt bis zu 1.800,00 EUR monatlich und ist für viele Eltern das wichtigste finanzielle Polster während der Elternzeit.

Auch wenn das Einkaufen der Baby-Erstausstattung, das Einrichten des Wickeltisches und Schwangerschaftsyoga mehr Spaß machen – es lohnt sich, wenn Du schon früh in den Elterngeld-Dschungel eintauchst und dich mit den wichtigsten Regelungen vertraut machst.

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Unsere Expertin Sandra Runge rät: Bei der Antragstellung und Wahl der richtigen Elterngeldkombination gibt es allerdings einige Fettnäpfchen, die Du unbedingt kennen solltest…

Ein unbedachter Schritt, eine falsche Strategie und schon kann es passieren, dass das Elterngeld geringer als geplant ausfällt oder – noch schlimmer – ganz zurückgezahlt werden muss:

1. Steuerklassenwechsel verpassen

Das Elterngeld lässt sich oft optimieren, wenn Du vor der Geburt die Steuerklasse wechselt. Dadurch kann sich nämlich das Nettoeinkommen, das bei der Berechnung des Elterngeldes als Grundlage herangezogen wird, erhöhen. Leider wird die Frist für den Steuerklassenwechsel – nämlich 7 Monate vor Beginn des Mutterschutzes bzw. 7 Monate vor der Geburt (beim Vater) – häufig verpasst.

Tipp: Der Lohnsteuerhilfeverein hilft dir in steuerlichen Fragen weiter.

2. Verspätete Antragstellung

Klar, auch beim Elterngeld-Bezug gelten Fristen – das Elterngeld wird nämlich immer nur 3 Monate rückwirkend gezahlt.

Tipp: Damit Du nichts verpasst, solltest Du die Antrag bereits vor der Geburt ausfüllen und alle weiteren Unterlagen zusammensuchen.

3. Inanspruchnahme von Urlaubstagen

Nicht selten hört man von Müttern oder Vätern den Satz „Ich nehme erstmal Urlaub und beantrage danach Elterngeld.“ Das kann leider dazu führen, dass der Elterngeldanspruch zeitweise komplett entfällt. Klingt seltsam, aber: Wenn Du Urlaub einreichst, bist Du rechtlich voll erwerbstätig und beziehst Einkommen – damit erfüllst Du nicht mehr die Voraussetzungen für den Elterngeldbezug.

Tipp: Lieber den Urlaub aufheben und nach Beendigung des Elterngeldbezugs und Ablauf der Elternzeit in Anspruch nehmen.

4. Einkommen während des Elterngeldbezugs

Das Elterngeld Plus setzt zwar einerseits Anreize wieder früh in den Job einzusteigen und Teilzeit zu arbeiten, andererseits sind sich viele Eltern nicht bewusst, dass jeder Euro, der während des Elterngeldbezuges verdient wird, auf das Elterngeld angerechnet wird – einen Freibetrag gibt es nämlich leider nicht.

Tipp: Mit dem Elterngeldrechner des Familienministeriums kannst Du ausrechnen, wie hoch das Elterngeld ungefähr ist.

5. Rückerstattung des Partnerschaftsbonus

Der Partnerschaftsbonus, also 4 zusätzliche Elterngeld Plus Monate, wird immer dann gezahlt, wenn Dein Partner und Du 4 Monate parallel Elterngeld beziehen und mindestens 20, maximal aber 30 Stunden in der Woche arbeiten. Werden die Voraussetzungen jedoch nicht eingehalten, z.B. weil Dein Arbeitgeber Deinen Antrag auf Teilzeitarbeit ablehnt, entfällt der Partnerschaftsbonus, so dass dieser von beiden Elternteilen von der Elterngeldstelle zurückgefordert werden kann.

Tipp: Sprich rechtzeitig mit Deinem Arbeitgeber über den geplanten Wiedereinstieg und weihe ihn in Deine Pläne ein, in Teilzeit zu arbeiten. Den Antrag auf Teilzeit kannst Du bereits mit der Elternzeit-Anmeldung verbinden.

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Sandra Runge, Zweifach-Mama, Anwältin, Bloggerin (www.smart-mama.de) und Mitgründerin von Coworking Toddler (Coworking Space mit Kinderbetreuung in Berlin), hat nach der Geburt ihrer Kinder festgestellt, wie viele rechtliche Themen plötzlich im Raum stehen und wie wenig man hierzu verständlich im Internet findet. So hat sie neben ihrem Anwaltsberuf Smart-Mama – der Blog über Deine Mamarechte“ ins Leben gerufen.

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