Freundschafts-Werbung & Gutscheine

  • Kann ich meine Freunde zu limango einladen?
    Natürlich freuen wir uns, wenn Du Freunde zu limango einlädst, die bisher noch kein Kundenkonto bei uns haben. Die Möglichkeit, Freunde zu werben, findest Du unter dem Punkt „Freunde einladen“. Versende Deinen persönlichen Einladungslink via Email, WhatsApp oder Facebook an Deine Freunde. Über Deinen Link können sie sich anschließend bei limango.de als Neukunde registrieren. Sobald eingeladene Freunde (Neukunden) ihre erste Bestellung aufgegeben haben, bekommst Du als Dankeschön einen 10 Euro Gutschein von uns. Deine geworbenen Freunde (Neukunden) begrüßen wir mit 10 Euro Startguthaben, die direkt im Kundenkonto hinterlegt werden.
    Die jeweils aktuellen Teilnahmebedingungen unserer Freunde-werben-Freunde-Aktionen findest Du unter www.limango.de/einladen.
  • Wo finde ich meine Gutscheine?
    Deine Gutscheine sind in Deinem Kundenkonto unter "Mein Konto" --> „family Star Programm“ für Dich hinterlegt. Dort bekommst Du außerdem Informationen zur Gültigkeit und Laufzeiten Deiner einzelnen Gutscheine.

    Mit einem Klick auf diesen Link (https://www.limango.de/user-account/familyStar) gelangst Du direkt dort hin.
  • Wie löse ich meinen Gutschein ein?
    Gutscheine kannst Du direkt im Warenkorb einlösen. Du findest dort den Hinweis "Guthaben oder Gutschein einlösen". Wenn Du von uns einen Gutschein in Deinem Kundenkonto hinterlegt bekommen hast, kannst Du diesen dort auswählen. Falls Du einen Gutschein-Code oder Geschenkgutschein hast, kannst Du diesen dort in das Feld „Gutschein- oder Geschenkgutscheincode“ eingeben. Der Rechnungsbetrag Deiner Bestellung wird nach dem erfolgreichen Einlösen um den Wert des Gutscheins reduziert. Gutscheine und Gutschein-Codes von limango können nicht für Bestellungen von Marktplatz-Partnern verwendet werden. Gekaufte Geschenkgutscheine und family Guthaben schon.
  • Kann ich meinen Gutschein auch am Telefon einlösen?
    Leider ist das Einlösen eines Gutscheins ausschließlich beim Bestellvorgang möglich.
  • Wie viele meiner Gutscheine kann ich einlösen?
    Pro Bestellung kannst Du einen Gutschein einlösen. Geschenkgutscheine (gekauft) oder Guthaben (aus dem family Star Programm) kannst Du mit einem Gutschein von limango in einer Bestellung kombinieren.
  • Mein Gutschein wird nicht erkannt. Woran liegt das?
    Sollte sich Dein Gutschein nicht einlösen lassen, kann dies mehrere Ursachen haben:

    • Dein Gutschein ist abgelaufen.

    • Dein Gutschein ist an einen Mindestbestellwert gebunden, der nicht erreicht wurde (Bitte beachte, dass hierbei Versandkosten nicht mitgerechnet werden)

    • Dein Gutschein ist nur für einen bestimmten Bereich einlösbar (z.B. Outlet, Aktionen) und gilt nicht für Partnerartikel aus dem limango Marktplatz (auch nicht für limango Second Hand oder Travel).

    • Der Gutschein wurde bereits verwendet

    • Die maximale Anzahl an Einlösungen für den Gutscheincode wurde bereits erreicht

    • Dein Gutschein-Code wurde fehlerhaft eingetragen (Bitte auf Groß/Kleinschreibung achten und keine Leerzeichen verwenden)



  • Kann ich meinen Gutschein auch nachträglich verrechnen lassen?
    Wenn Du vergessen hast, Deinen Gutschein bei Deiner Bestellung einzulösen, können wir diesen leider nicht nachträglich mit Deiner Bestellung verrechnen. Wenn Dein Gutschein noch gültig ist, kannst Du diesen selbstverständlich für Deine nächste Bestellung verwenden.
  • Kann ich meine Gutscheine auch in bar auszahlen lassen?
    Eine Auszahlung Deines Gutscheinwertes ist ausgeschlossen.
  • Warum wird mir mein Gutscheinwert bei Rücksendungen/ Stornierungen nicht erstattet?
    Bereits eingelöste Gutscheine werden nicht wieder "gutgeschrieben" oder aktiviert, wenn Waren storniert oder zurückgesendet werden. Sie verfallen stattdessen.

    Wenn ein Gutschein an einen Mindestwarenwert gebunden ist, kann dieser bei Rücksendung oder Stornierung nachträglich verfallen. Das kann dazu führen, dass Du nicht den vollen ursprünglich bezahlten Geldbetrag zurück bekommst. Bitte beachte, dass hierbei der Warenwert der behaltenen Artikel ausschlaggebend ist und nicht der Wert der ursprünglich eingekauften Artikel.