
tectakeDeckenleuchte Lignea Lux aus Bambus 40 x 39 cm , braun
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Produktinformation
Entdecke die Deckenleuchte Lignea Lux von tectake und erlebe das perfekte Zusammenspiel aus natürlichem Charme und verspielter Ästhetik.
Der große Bambus-Lampenschirm in stilvoller Korboptik überzeugt durch seine organisch geschwungene Silhouette und eine filigrane Flechtung, die ein faszinierendes Licht- und Schattenspiel hervorbringt. Der romantische Boho-Stil der Hängeleuchte fügt sich dabei nahtlos in jeden Einrichtungsstil ein und sorgt für eine gemütliche und einladende Atmosphäre.
Das robuste Stahlgestell verleiht dem Deckenstrahler eine enorme Stabilität und das Kabel kann für eine optimale Höhenanpassung individuell in der Länge verstellt werden. Dank des mitgelieferten Montagematerials erfolgt die Installation zudem superschnell, sodass Du im Handumdrehen jeden Raum zum Leuchten bringen kannst.
Hol Dir die Hängelampe Lignea Lux von tectake und lass Dein Zuhause in neuem Licht erstrahlen!
- Aparte Deckenleuchte mit großem Bambus-Lampenschirm im Boho-Stil
- Magische Lichtakzente durch luftige Flechtstruktur in Korboptik
- Robustes Stahlgestell
- Individuell längenverstellbares Kabel für optimale Höhe
- Einfache und schnelle Installation dank Montagematerial
- Totalmaße (⌀xH): ca. 40 x 39 cm
- Kabellänge: max. 119 cm
- Leistung: bis 40 W
- AC-Anschluss: 220 - 240 V
- Fassung: E27
- Leuchtmittel inklusive: nein
- Gewicht: ca. 0,9 kg
- Material: Bambus, Stahl, Polyvinylchlorid, PET-Kunststoff, Kupfer
- Deckenleuchte
- Montagematerial
- Montageanleitung
Hinweis auf ElektroG
Informationen zu Elektro- und Elektronik(alt)geräten
Die nachfolgenden Hinweise richten sich an private Haushalte, die Elektro- und/oder Elektronikgeräte nutzen. Bitte beachte diese wichtigen Hinweise im Interesse einer umweltgerechten Entsorgung von Altgeräten sowie Deiner eigenen Sicherheit.
1. Hinweise zur Entsorgung von Elektro- und Elektronik(alt)geräten und zur Bedeutung des Symbols nach Anhang 3 zum ElektroG
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll. Vielmehr sind diese Altgeräte getrennt zu sammeln und etwa über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme zu entsorgen.
Besitzer von Altgeräten haben zudem Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. Letzteres gilt nicht, soweit die Altgeräte nach § 14 Absatz 4 Satz 4 oder Absatz 5 Satz 2 und 3 ElektroG im Rahmen der Optierung durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden, um diese für die Wiederverwendung vorzubereiten.
Anhand des Symbols nach Anlage 3 zum ElektroG können Besitzer Altgeräte erkennen, die am Ende ihrer Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen sind. Das Symbol für die getrennte Erfassung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar und ist wie folgt ausgestaltet:
2. Hinweise zu den Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten abgeben, damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Gegebenenfalls ist dort auch eine Abgabe von Elektro- und Elektronikgeräten zum Zwecke der Wiederver
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